Privatkunden
Zahnzusatzversicherung
Für gesunde und strahlende Zähne müssen Sie manchmal tief in die Tasche greifen. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt meist nur einen geringen Teil Ihrer Zahnarztkosten.
Mit einer Zahnzusatzversicherung der Allianz Privaten Krankenversicherung verringern Sie diese Versorgungslücke und vermeiden so das Risiko, von hohen Zahnarztkosten überrascht zu werden – mit bis zu 100 % Erstattung bei Zahnbehandlung und 90 % für Zahnersatz je nach Tarif.
Die Zahn-Zusatzversicherungen ZahnFit, ZahnPlus und ZahnBest eignen sich für alle gesetzlich Versicherten, die eine hochwertige zahnärztliche Versorgung
bei geringer Eigenbeteiligung wünschen.
Die Tarife ZahnFit, ZahnPlus und Zahn-Best eignen sich nicht für Personen mit laufenden oder unmittelbar bevorstehenden Behandlungen. Diese sind generell
nicht mitversichert. Zudem sind in den Tarifen ZahnPlus und ZahnBest Wartezeiten von acht Monaten vorgesehen.
Besondere Vorteile
Im Tarif ZahnFit gibt es keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten.
Sehr hohe Erstattung für Zahnersatz inklusive Inlays und Implantate:
Die Allianz erstattet im Tarif ZahnBest zusammen mit der GKV 90 % der Gesamtkosten – auch für eine unbegrenzte Anzahl von Implantaten.
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche:
Sie erhalten im Tarif ZahnBest bis zu 2.000 EUR für eine kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Geburtstag.
Modularer Versicherungsschutz:
Je nach Bedarf stellen Sie den für Sie optimalen Versicherungsschutz aus drei Tarifen individuell zusammen. Sie können den Tarif ZahnFit mit ZahnPlus oder ZahnBest kombinieren oder die Tarife einzeln abschließen
Ausgezeichnet von Stiftung Warentest
Im Test mit 249 Zahnzusatzversicherungen wurde der Allianz Tarif DentalBest mit dem bestmöglichen Qualitätsurteil „Sehr gut” ausgezeichnet.
Gut zu wissen!
Ihre Steuervorteile
Wie ist die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?
Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen. Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zählen hier auch mit dazu) liegt zum Beispiel für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei 1.900 Euro pro Jahr. Für Selbstständige sind es 2.800 Euro pro Jahr.
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